Dienstag, 3. März 2015

Der Fall »Ethady« und unsere Verantwortung

Die Justiz machte von einer Möglichkeit des deutschen Rechtssystems Gebrauch, dass ich aus einer persönlichen Erfahrung als gut und gerecht ansehe.
Ich wurde dem »Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr« schuldig.
Mir wurde eine Geldbuße und Strafe auferlegt. Ich konnte annehmen oder hätte mich dagegen wehren können. Ich war schuld. Daran gab es keinen Zweifel und so nahm ich die Strafe an. Das Verfahren wurde eingestellt.
Der Sinn hinter dieser rechtlichen Möglichkeit ist der, dass jeder eine zweite Chance erhalten soll.

Doch stellt sich die Frage, kann es diesen juristischen Winkelzug auch im Fall von Kindesmissbrauch geben? Nein, eigentlich stellt sich diese Frage nicht.
In diesen Fällen darf es keine Möglichkeiten geben, sich von seiner Schuld »freizukaufen«. Und da ist es vollkommen gleich, ob man nur Bilder von Kindern besitzt oder sich an ihnen vergeht.
Der Nutzer, der sich an Bildern von Kindern aufgeilt, nimmt in Kauf, dass sich ein anderer an ihnen vergreift und sei es nur verbal, indem er sie auffordert, sich auszuziehen und zu posieren.

Zum »Wohl des Kindes« hätte eine Untersuchung stattfinden müssen, die bis zu den Wurzeln der Bilder geführt hätte, die Herr Ethady sich aus dem Internet heruntergeladen hat. Und am Ende hätte er des Kindsmissbrauchs schuldig gesprochen werden und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden müssen.
Ich bin mir sicher, dabei wären noch mehr aus dem politischen und gesellschaftlichen Dunstkreis von ihm aufgeflogen. Und dass, meine Meinung, wog schwerer als die »zweite Chance«. Alleine daran zu erkennen, wie im Vorfeld des gestrigen Verhandlungstages der Fokus vom »Kindsmissbrauch« auf die Affäre der Vertuschung gerichtet wurde.
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Tritt in die Nieren aller Kinder dieser Welt.

Doch bei all der Aufregung darf die Verantwortung, die jeder Einzelne hat, nicht vergessen werden.
Wenn ich alleine die Bilder von Kindern sehe, die in Facebook gepostet werden. Süße, kleine Gesichter. Weiß der Poster, was der Anblick bei so manchem pädophil veranlagten Menschen auslöst? Der Übergriff muss nicht auf dieses Kind stattfinden. Aber das Foto kann einen Schalter umlegen, dem ein anderes Kind zum Opfer fällt.
Oder Formate wie »The Voice Kids«. Hier werden Kinder einem breitgefächerten, verschieden veranlagtem Publikum zur Schau gestellt. Auch hier können nicht steuerbare Handlungen ausgelöst werden.
Und, muss ein 12-jähriges (oder manches Mal jüngeres) Mädchen sich schminken und aufreizend anziehen?

Zu Recht fordern wir, dass das »Wohl des Kindes« geschützt wird.
Dulden aber, dass Kinder zur Schau gestellt, oder krasser formuliert, angepriesen werden.




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